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Vereinigte Arabische EmirateSteuern

  • Keine Einkommensteuer für natürliche Personen (Federal Tax Authority)
  • Eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent gilt für Gewinne über 375 000 AED, seit Juni 2023
  • Die Erbfolge folgt ohne registriertes Testament der Scharia

Persönliches Einkommen: null Die VAE erheben keine Einkommensteuer für natürliche Personen — weder auf Gehalt, Dividenden, Veräußerungsgewinne, Mieten noch Zinsen. Diese föderale Position ist der Kerngrund, warum Menschen mit einem VAE-Golden-Visa aus höher besteuerten Ländern hierher ziehen. Es ist dieselbe Schlagzeile wie bei den karibischen Programmen, aber gestützt auf eine große, diversifizierte Wirtschaft statt eine kleine Insel.

Körperschaftsteuer (9 % seit 2023) Seit Juni 2023 erheben die VAE eine föderale Körperschaftsteuer von 9 % auf Gewinne über 375.000 AED (rund 100.000 $); darunter gilt 0 %. Sehr große multinationale Gruppen im Rahmen der globalen OECD-Mindeststeuer können eine effektive Aufstockung auf 15 % tragen. Viele Freizonen-Aktivitäten, die die Bedingungen für „qualifizierendes Einkommen“ erfüllen, behalten 0 %. Entscheidend: Es ist eine Steuer auf Unternehmensgewinn — das persönliche Einkommen einer Person bleibt unbesteuert.

Indirekte Steuer (Mehrwertsteuer 5 %) Auf der indirekten Seite erheben die VAE 5 % Mehrwertsteuer, einen der weltweit niedrigsten Standardsätze, auf die meisten Waren und Dienstleistungen, mit Nullsatz und Befreiungen für manche Kategorien (bestimmte Ausfuhren, Gesundheit, Bildung). Gesonderte Verbrauchsteuern gelten für Tabak, Energie- und Zuckergetränke. Keine zusätzliche Verkaufs- oder Luxussteuer kommt obendrauf.

Was die VAE nicht besteuern Für Privatpersonen gibt es keine Vermögensteuer, keine Steuer auf Veräußerungsgewinne und keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer. Ein realer Planungspunkt: Ohne registriertes Testament folgt ein in den VAE belegener Nachlass der Scharia — nicht-muslimische Ansässige registrieren meist ein Testament (etwa über den DIFC-Wills-Service), um ihr Vermögen zu lenken.

Aufenthalt ist keine automatische Steueransässigkeit Das Golden Visa ist eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis, keine automatische Steueransässigkeit. Die VAE stellen eine Steueransässigkeitsbescheinigung aus, wenn die Präsenz- und Bindungstests erfüllt sind (grob 183 Tage, oder 90 Tage mit ständigem Wohnsitz und Bindungen). Und wie überall beendet der Umzug allein keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert — den USA — oder das eine Wegzugsteuer erhebt. Wir legen das in unserem Leitfaden zu zweiter Staatsbürgerschaft und Steuern dar.

Abkommen, Substanz und der ehrliche Vergleich Die VAE haben ein umfangreiches Netz von Doppelbesteuerungsabkommen und nehmen am automatischen Austausch von Finanzkontodaten (CRS) teil: Strukturen brauchen echte Substanz — ein Briefkasten hält nicht. Ist eine steuergünstige Basis das Ziel, wägen Sie die VAE gegen EU-Optionen wie das portugiesische Golden Visa in unserem Golden-Visa-Vergleich ab und lesen Sie in unserem Zeitplan-Leitfaden, wie der Weg in der Praxis funktioniert. Bestätigen Sie Ihre Lage mit einem qualifizierten Steuerberater und sehen Sie unsere Methodik zur Prüfung jeder Zahl.

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