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Singapur

Singapurs Global Investor Programme gewährt Daueraufenthalt für Investoren, die sich am oberen Ende engagieren — ab 10 Mio. SGD in ein Unternehmen, einen Fonds oder ein Family Office — in einem der stärksten Finanzzentren der Welt, ohne Kapitalgewinnsteuer. Klar sein muss: Dies ist Aufenthalt, kein schneller Pass, und Singapur erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft, eine spätere Einbürgerung bedeutet also den Verzicht auf die ursprüngliche Staatsangehörigkeit.

Key facts

Ab
$7 400 000≈ $9 879 000 — geschätzte Gesamtkosten, vierköpfige Familie, Gebühren inklusive
Bearbeitungsdauer
7–10 Monate
Physische Anwesenheit
Zur Verlängerung des fünfjährigen Re-Entry Permit, das die Daueraufenthaltsberechtigung trägt, müssen GIP-Inhaber die Investition halten und echte wirtschaftliche Bindungen nachweisen — meist Wohnsitz in Singapur und oft geschaffene Arbeitsplätze. Es ist keine passive Konstruktion.

Tax at a glance

  • Keine Kapitalgewinnsteuer
  • Auslandseinkommen wird in der Regel nicht besteuert, außer es wird in Singapur bezogen
  • Spitzensatz der Einkommensteuer 24 %; Körperschaftsteuer 17 %
  • Keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer; ein One-Tier-System — Dividenden werden nicht erneut besteuert
  • Das GIP gewährt Daueraufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — und doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht erlaubt

Häufige Fragen


Gibt das GIP einen Singapur-Pass?

Nein. Das GIP gewährt Daueraufenthalt. Die Staatsbürgerschaft ist ein gesonderter, späterer und ermessensabhängiger Schritt, und da Singapur keine doppelte Staatsangehörigkeit erlaubt, erfordert die Einbürgerung den Verzicht auf den ursprünglichen Pass.

Wie hoch ist die Mindestinvestition?

Ab 10 Mio. SGD (etwa 7,4 Mio. USD) in ein Unternehmen (Option A). Der Fondsweg beträgt 25 Mio. SGD, und der Family-Office-Weg verlangt verwaltetes Vermögen von mindestens 200 Mio. SGD mit 50 Mio. SGD in Singapur eingesetzt.

Besteuert Singapur mein Welteinkommen?

In der Regel werden nur Einkommen aus singapurischer Quelle und in Singapur bezogenes Auslandseinkommen besteuert, bis 24 %, und es gibt keine Kapitalgewinnsteuer. Der Besitz der PR macht Sie nicht allein steueransässig und beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA.

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