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Ungarn
Ungarns Guest Investor Programme, Ende 2024 wiederaufgelegt, gewährt eine zehnjährige EU-Aufenthaltserlaubnis ab 250.000 € in einen zugelassenen Immobilienfonds oder eine Spende von 1 Million — ohne Mindestaufenthaltsregel und mit einer pauschalen Einkommensteuer von 15 %. Klar sein muss: Dies ist Aufenthalt, kein Pass; die Staatsbürgerschaft braucht acht Jahre und eine Sprachprüfung, und der „rückholbare“ Fonds bindet Ihr Kapital fünf Jahre mit Marktrisiko.
Key facts
- Ab
- €250 000≈ $360 450 — geschätzte Gesamtkosten, vierköpfige Familie, Gebühren inklusive
- Bearbeitungsdauer
- 1–3 Monate
- Physische Anwesenheit
- Die zehnjährige Gastinvestor-Aufenthaltserlaubnis kennt keine Mindestaufenthaltsregel. Die Einbürgerung ist ein gesonderter, weit längerer Weg mit acht Jahren Aufenthalt und einer Sprachprüfung.
Tax at a glance
- Eine pauschale Einkommensteuer von 15 %
- Die Körperschaftsteuer beträgt 9 %, der niedrigste Nominalsatz der EU
- Die Mehrwertsteuer beträgt 27 %, der höchste Regelsatz der EU
- Das Guest Investor Programme gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft
- Der Besitz der Erlaubnis macht Sie nicht allein steueransässig
Häufige Fragen
Gibt das Guest Investor Programme einen ungarischen Pass?
Nein. Es gewährt eine zehnjährige Aufenthaltserlaubnis. Die Staatsbürgerschaft erfordert acht Jahre Aufenthalt, eine Ungarisch-Prüfung und einen Verfassungstest — ein gesonderter, viel längerer Weg.
Was ist der günstigste Weg?
250.000 € in Anteilen eines zugelassenen ungarischen Immobilienfonds, mindestens fünf Jahre gehalten. Die Alternative ist eine nicht erstattbare Spende von 1 Mio. € an eine Hochschule.
Ist die Fondsinvestition sicher?
Sie ist erst nach fünf Jahren rückholbar, und ihr Wert ist nicht garantiert — eine Investition mit Marktrisiko, keine Einlage. Der Besitz der Erlaubnis macht Sie nicht allein steueransässig und beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA.