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Indonesien

Indonesiens Golden Visa und Second Home Visa eröffnen einen fünf- oder zehnjährigen Aufenthalt in der größten Volkswirtschaft Südostasiens — ab einer erstattbaren Einlage von etwa 130.000 USD oder 350.000 USD in Staatsanleihen und Aktien. Klar sein muss: Dies ist Aufenthalt, kein Pass — Indonesien erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft — und besteuert Steueransässige grundsätzlich auf das Welteinkommen bis 35 %, die Steuerfrage braucht also Planung, keine Annahmen.

Key facts

Ab
$130 000≈ $173 550 — geschätzte Gesamtkosten, vierköpfige Familie, Gebühren inklusive
Bearbeitungsdauer
1–3 Monate
Physische Anwesenheit
Es gibt keine Mindestaufenthaltspflicht zum Erhalt des Visums, aber die qualifizierende Investition oder Einlage muss über die gesamte Laufzeit gehalten werden. Genug Zeit in Indonesien kann Sie dort steueransässig machen.

Tax at a glance

  • Steueransässige werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert, bis 35 %
  • Ein Neu-Ansässigen-Regime kann die Steuer für bestimmte qualifizierte Personen in den ersten vier Jahren auf indonesisches Einkommen begrenzen
  • Die Mehrwertsteuer beträgt 11 % (im Zeitverlauf steigend); keine allgemeine Nettovermögensteuer
  • Das Golden Visa gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht erlaubt
  • Der Besitz des Visums macht Sie nicht allein steueransässig

Häufige Fragen


Führt das Golden Visa zu einem indonesischen Pass?

Nein. Es gewährt Aufenthalt für fünf oder zehn Jahre. Indonesien erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft, es ist also kein Weg zu einer indonesischen Staatsangehörigkeit.

Was ist der günstigste Weg?

Das Second Home Visa über eine erstattbare Einlage von etwa 130.000 USD (2 Mrd. IDR) bei einer indonesischen Staatsbank. Der passive Golden-Visa-Weg beginnt bei 350.000 USD in Staatsanleihen, Aktien oder Fonds für fünf Jahre.

Besteuert Indonesien mein Welteinkommen?

Es kann. Indonesien besteuert Steueransässige grundsätzlich auf das Welteinkommen bis 35 %, wobei ein Neu-Ansässigen-Regime dies für bestimmte qualifizierte Personen in den ersten vier Jahren auf indonesisches Einkommen begrenzen kann. Der Besitz des Visums macht Sie nicht allein steueransässig und beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA.

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