Destinationen
Hongkong
Hongkong hat sein Capital Investment Entrant Scheme 2024 wiedereröffnet: investieren Sie 30 Mio. HKD in zulässige Anlagen und erhalten Sie Aufenthalt in einem Finanzzentrum mit territorialer Besteuerung, wo die Lohnsteuer auf 17 % begrenzt ist und es keine Kapitalgewinnsteuer oder Mehrwertsteuer gibt. Klar sein muss: Dies ist Aufenthalt, kein Pass — der Daueraufenthalt kommt erst nach sieben Jahren tatsächlichen Lebens dort — und Wohnimmobilien zählen nicht zur Investition.
Key facts
- Ab
- $3 830 000≈ $5 113 050 — geschätzte Gesamtkosten, vierköpfige Familie, Gebühren inklusive
- Bearbeitungsdauer
- 4–8 Monate
- Physische Anwesenheit
- Das Visum ist verlängerbar und die Investition muss gehalten werden. Der Daueraufenthalt ist nicht automatisch: Er erfordert sieben Jahre ununterbrochenen gewöhnlichen Aufenthalt in Hongkong, also tatsächliches Leben dort, nicht nur den Besitz des Visums.
Tax at a glance
- Territoriale Besteuerung: nur Einkommen aus Hongkong-Quelle wird besteuert
- Die Lohnsteuer ist auf einen Standardsatz von 17 % begrenzt
- Keine Kapitalgewinnsteuer, keine Mehrwertsteuer, keine Steuer auf Dividenden oder Zinsen
- Keine Nachlasssteuer; Gewinnsteuer 16,5 %
- Das CIES gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — der Daueraufenthalt dauert sieben Jahre
Häufige Fragen
Gibt das CIES einen Pass?
Nein. Das CIES gewährt Aufenthalt. Eine dauerhafte Personalkarte Hongkongs und später ein HKSAR-Pass erfordern sieben Jahre ununterbrochenen gewöhnlichen Aufenthalt — tatsächliches Leben dort — nicht nur den Besitz des Investitionsvisums.
Kann ich Wohnimmobilien für die Investition nutzen?
Nein. Wohnimmobilien sind keine zulässige Anlage. Nur Finanzanlagen und Nicht-Wohnimmobilien qualifizieren sich, und Immobilien zählen höchstens bis 10 Mio. HKD der 30 Mio. HKD.
Besteuert Hongkong mein Auslandseinkommen?
In der Regel nein. Hongkong ist streng territorial und besteuert nur Einkommen aus Hongkong-Quelle, mit auf 17 % begrenzter Lohnsteuer und ohne Kapitalgewinnsteuer. Es beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA.