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ParaguaySteuern

  • Territoriale Besteuerung: ausländische Einkünfte werden in Paraguay nicht besteuert
  • Niedrige, pauschale lokale Steuern — grob 10 % Einkommen, 10 % Körperschaft, 10 % MwSt.
  • Keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer
  • Eine Aufenthaltserlaubnis macht Sie nicht allein steueransässig

Territoriale Besteuerung, berühmt einfach Paraguay besteuert territorial: außerhalb Paraguays erzieltes Einkommen wird nicht besteuert. Zudem ist das lokale System ungewöhnlich einfach — grob eine Einkommensteuer von 10 %, Körperschaftsteuer von 10 % und Mehrwertsteuer von 10 %, das sogenannte „Triple Ten“. Für Bezieher von Auslandseinkommen kann die effektive paraguayische Steuerlast sehr niedrig sein.

Lokales Einkommen und Konsum Einkommen aus paraguayischer Quelle wird mit 10 % (Personen) und 10 % (Körperschaften) besteuert; die Mehrwertsteuer beträgt 10 %. Das gehört zu den niedrigsten regulären Sätzen der Region — gilt aber nur für in Paraguay Verdientes oder Konsumiertes.

Was nicht besteuert wird Es gibt keine Vermögen- und keine Erbschaftsteuer, und Auslandseinkommen bleibt vollständig außen vor.

Aufenthalt, Steueransässigkeit und ein schneller Pass Eine Aufenthaltserlaubnis macht Sie nicht allein steueransässig und beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Paraguays wahre Besonderheit ist Tempo: Daueraufenthalt in etwa drei Monaten und Anspruch auf die Staatsbürgerschaft nach nur drei Jahren — doch die Einbürgerung ist diskretionär und erwartet echte Bindungen. Ist eine steuergünstige Basis mit kurzem Staatsbürgerschaftshorizont das Ziel, vergleichen Sie mit der territorialen Option Panamas, lesen Sie unseren Steuer-Hub und Aufenthalts-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

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