ORVELION

MaltaSteuern

  • Der Daueraufenthalt begründet nicht allein die maltesische Steueransässigkeit
  • Malta besteuert Ansässige auf maltesische Einkünfte und auf nach Malta überwiesene Auslandseinkünfte (Remittance-Basis)
  • Keine Vermögensteuer; lassen Sie Ihre Lage von einem maltesischen Berater prüfen

Einkommensteuer und die Remittance-Basis Malta besteuert gewöhnliche Ansässige progressiv bis 35 % auf maltesisches Einkommen. Der eigentliche Reiz für international mobile Personen ist jedoch die Remittance-Basis für Nicht-Domizilierte: Wer in Malta ansässig, aber nicht domiziliert ist, wird auf maltesisches Einkommen und auf ausländisches Einkommen nur insoweit besteuert, als es nach Malta überwiesen wird — außerhalb Maltas gehaltenes Auslandseinkommen wird nicht besteuert, und ausländische Veräußerungsgewinne werden selbst bei Überweisung nicht besteuert. Eine Mindeststeuer von 5.000 € pro Jahr gilt für Nicht-Domizilierte mit mindestens 35.000 € jährlichem Auslandseinkommen.

Körperschaftsteuer und das Erstattungssystem Maltas Schlagzeilen-Körperschaftsteuersatz beträgt 35 %, doch Malta betreibt ein Vollanrechnungssystem mit Aktionärserstattungen — üblich sechs Siebtel der Steuer auf Handelsgewinne —, das den effektiven Satz auf ausgeschüttete Gewinne für qualifizierende Strukturen auf rund 5 % senken kann. Das ist ein echtes Merkmal des Systems, verlangt aber reale Substanz und fachliche Beratung; es ist nicht automatisch.

Indirekte Steuer (Mehrwertsteuer) Der Standard-Mehrwertsteuersatz beträgt 18 %, unter den niedrigeren der EU, mit ermäßigten Sätzen für manche Kategorien. Es gibt keine jährliche Vermögen- oder allgemeine Grundsteuer; auf Übertragungen fällt Stempelsteuer an.

Was nicht besteuert wird Es gibt keine Vermögensteuer und keine Erbschaftsteuer im üblichen Sinne (Stempelsteuer fällt auf bestimmte Übertragungen von Immobilien und Anteilen an). Zusammen mit der Remittance-Basis zieht das international diversifizierte Personen an.

Aufenthalt ist keine automatische Steueransässigkeit — und der Staatsbürgerschaftsweg ist geschlossen Da Maltas Programm der Staatsbürgerschaft durch Investition geschlossen ist nach dem EuGH-Urteil 2025, führt der Weg nach Malta über das Daueraufenthaltsprogramm (MPRP) für EU-Aufenthalt. Weder das MPRP noch ein Pass machen Sie automatisch steueransässig — das folgt echter Präsenz und persönlichen Bindungen. Verstehen Sie die Unterscheidung in unserem Leitfaden zu zweiter Staatsbürgerschaft und Steuern, wägen Sie Malta gegen andere EU-Optionen in unserem Golden-Visa-Vergleich ab und sehen Sie unsere Methodik zur Prüfung jeder Zahl.

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