Indonesien — Steuern
- Steueransässige werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert, bis 35 %
- Ein Neu-Ansässigen-Regime kann die Steuer für bestimmte qualifizierte Personen in den ersten vier Jahren auf indonesisches Einkommen begrenzen
- Die Mehrwertsteuer beträgt 11 % (im Zeitverlauf steigend); keine allgemeine Nettovermögensteuer
- Das Golden Visa gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht erlaubt
- Der Besitz des Visums macht Sie nicht allein steueransässig
Eine Aufenthaltsbasis — lesen Sie zuerst die Steuerregeln
Anders als die territorialen Hubs der Region besteuert Indonesien seine Steueransässigen grundsätzlich auf das Welteinkommen, mit progressiven Sätzen bis 35 %. Die Mehrwertsteuer beträgt 11 %. Es gibt ein Neu-Ansässigen-Regime, das für bestimmte qualifizierte Personen die Steuer in den ersten vier Jahren auf indonesisches Einkommen begrenzen kann — ein echter Vorteil, aber bedingt und für einen passiven Investor nicht automatisch.
Was die Visa sind
Das Second Home Visa gewährt einen fünf- oder zehnjährigen Aufenthalt für eine erstattbare Einlage von etwa 130.000 USD bei einer Staatsbank oder qualifizierendes Eigentum. Das Golden Visa (E28) gewährt fünf oder zehn Jahre für eine passive Investition von 350.000 USD oder 700.000 USD in Staatsanleihen, börsennotierte Aktien oder Fonds, mit höheren Geschäftswegen darüber. Beide sind Aufenthalt.
Die Realität der Staatsbürgerschaft
Indonesien erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft. Diese Visa sind kein Weg zu einem indonesischen Pass; sehen Sie sie als langfristige Aufenthalts- und Lebensstilbasis in einem großen, schnell wachsenden Markt.
Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo
Ob Indonesien Ihr Welteinkommen besteuert, hängt davon ab, ob Sie dort steueransässig werden — grob: Anwesenheit und Absicht — nicht vom bloßen Besitz des Visums, und das Visum beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Vergleichen Sie es mit dem territorialen Weg Thailands und der steuerfreien Golf-Option der VAE, lesen Sie unseren Aufenthalts-Hub und Steuer-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.
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Was wir für Sie tun
Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.
Für Indonesien im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.
- Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
- Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
- Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch
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