Indonesien — Steuern
- Steueransässige werden grundsätzlich auf das Welteinkommen besteuert, bis 35 %
- Ein Neu-Ansässigen-Regime kann die Steuer für bestimmte qualifizierte Personen in den ersten vier Jahren auf indonesisches Einkommen begrenzen
- Die Mehrwertsteuer beträgt 11 % (im Zeitverlauf steigend); keine allgemeine Nettovermögensteuer
- Das Golden Visa gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — doppelte Staatsangehörigkeit ist nicht erlaubt
- Der Besitz des Visums macht Sie nicht allein steueransässig