Indonesien Golden Visa und Second Home Visa
- Bearbeitungsdauer
- 1–3 Monate
- Physische Anwesenheit
- Es gibt keine Mindestaufenthaltspflicht zum Erhalt des Visums, aber die qualifizierende Investition oder Einlage muss über die gesamte Laufzeit gehalten werden. Genug Zeit in Indonesien kann Sie dort steueransässig machen.
- Familie
- Der Hauptinvestor kann Ehepartner und Kinder einschließen; Familienangehörige erhalten an den Hauptantragsteller gebundene Aufenthaltserlaubnisse als Angehörige.
Die Investitionswege und ihre tatsächlichen Kosten ansehen →
Grenzen und Nachteile
- Dies ist Aufenthalt, kein Pass. Indonesien erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft, das Golden Visa ist also kein Weg zu einer indonesischen Staatsangehörigkeit.
- Indonesien besteuert Steueransässige grundsätzlich auf das Welteinkommen mit Sätzen bis 35 %. Der Besitz des Visums macht Sie nicht automatisch steueransässig, doch bei genügend Zeit vor Ort ist die Welteinkommensfrage real und muss geplant werden.
- Die Einlage oder Investition muss über die gesamte Laufzeit bestehen bleiben; ein Abzug kann die Erlaubnis beenden.
- Infrastruktur, Bürokratie und Währungsvolatilität (IDR) sind praktische Realitäten, die den niedrigen Einstiegskosten gegenüberstehen.
Was es Ihnen bringt
- Eine Aufenthaltserlaubnis für fünf oder zehn Jahre, ohne Mindestaufenthalt
- Ein Zugang zur größten Volkswirtschaft Südostasiens über einen erstattbaren Einlagenweg
- Schlanke, weitgehend online abgewickelte Bearbeitung, meist in ein bis drei Monaten
- Ein Neu-Ansässigen-Regime kann für bestimmte qualifizierte Personen die Steuer in den ersten vier Jahren auf indonesisches Einkommen begrenzen