ORVELION

ZypernSteuern

  • Non-Dom-Ansässige zahlen 17 Jahre keine Steuer auf Dividenden und Zinsen
  • Keine Erbschaftsteuer; keine Kapitalgewinnsteuer außer auf zyprische Immobilien
  • Die Körperschaftsteuer beträgt 12,5 %; die Einkommensteuer ist progressiv bis 35 %
  • Daueraufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — das CBI-Programm schloss 2020
  • Zypern ist nicht im Schengen-Raum

Ein günstiges Non-Dom-Regime

Zypern ist seit Langem eine Basis für international mobiles Kapital. Unter seinem Non-Domiciled-Regime zahlen neue Steueransässige siebzehn Jahre keine Steuer auf Dividenden und Zinsen. Es gibt keine Erbschaftsteuer und keine Kapitalgewinnsteuer außer auf in Zypern gelegene Immobilien. Die Körperschaftsteuer beträgt 12,5 %, die Einkommensteuer ist progressiv bis 35 % mit einem großzügigen Freibetrag.

Der Status ist Daueraufenthalt, kein Pass

Der Investitionsweg gewährt lebenslangen EU-Daueraufenthalt für 346 000 USD (plus MwSt.) in einen zulässigen Vermögenswert — meist eine neue Wohnimmobilie — plus Nachweis von 57 500 USD Auslandseinkommen pro Jahr. Die Präsenzregel ist leicht: ein Besuch alle zwei Jahre.

Nicht mit dem alten Passprogramm verwechseln

Zypern schloss sein Staatsbürgerschaftsprogramm durch Investition 2020 nach EU-Prüfung. Dies ist nur Aufenthalt. Und da Zypern nicht im Schengen-Raum ist, gewährt die Erlaubnis keine Schengen-Freizügigkeit — ein echter Unterschied zu einigen anderen EU-Golden-Visa.

Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo

Die zyprische Steueransässigkeit hängt von Präsenz (einschließlich der 60-Tage-Regel für manche) und Bindungen ab, nicht vom bloßen Besitz der Erlaubnis, und die Erlaubnis beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Vergleichen Sie Zypern mit den Golden Visa Griechenlands und Portugals und der steuerfreien Option der VAE, lesen Sie unseren Aufenthalts-Hub und Steuer-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

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Was wir für Sie tun

Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.

Für Zypern im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.

  • Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
  • Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
  • Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch

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