ORVELION

UruguaySteuern

  • Eine zehnjährige Befreiung für Auslandseinkommen für neue Steueransässige (Reform 2026)
  • Nach der Befreiung werden ausländische Finanzeinkünfte pauschal mit 12 % besteuert
  • Lokales Einkommen wird progressiv besteuert, bis 36 %
  • Eine Vermögensteuer erfasst in Uruguay belegene Vermögenswerte über einer Schwelle
  • Keine Erbschaftsteuer

Eine Steuerbefreiung, dann ein moderates System

Uruguays Reiz ist eine zehnjährige Befreiung für Auslandseinkommen für neue Steueransässige, durch die Reform 2026 (Gesetz 20.446) neu gefasst. Währenddessen werden ausländische Dividenden, Zinsen, Lizenzen und Kapitalgewinne in Uruguay nicht besteuert. Es ist eine Befreiung, keine dauerhafte Null — planen Sie die Zeit danach.

Nach der Befreiung

Nach Ende der Befreiung besteuert Uruguay ausländische Finanzeinkünfte pauschal mit 12 % (2026 angehoben), während Einkommen aus uruguayischer Quelle progressiv per IRPF bis 36 % besteuert wird. Die Körperschaftsteuer beträgt 25 %, die Mehrwertsteuer hohe 22 %.

Vermögen wird besteuert, Erbschaften nicht

Uruguay erhebt eine Vermögensteuer (Impuesto al Patrimonio) auf in Uruguay belegene Vermögenswerte über einer Schwelle — anders als die karibischen und Golf-Optionen. Es gibt jedoch keine Erbschaftsteuer.

Aufenthalt, Steueransässigkeit und ein Pass, der Präsenz belohnt

Der legale Aufenthalt braucht keine Mindestinvestition, und ihn zu halten macht Sie nicht automatisch steueransässig — noch beseitigt es Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Uruguays wahrer Handel ist Stabilität und ein starker Pass gegen echtes Dortleben: Staatsbürgerschaft in drei bis fünf Jahren, doch eine lange Abwesenheit kann die Frist zurücksetzen. Wägen Sie es gegen die leichteren territorialen Optionen von Paraguay und Panama ab, lesen Sie unseren Steuer-Hub und Aufenthalts-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

Freedom. Anywhere.

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Was wir für Sie tun

Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.

Für Uruguay im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.

  • Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
  • Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
  • Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch

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