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UngarnSteuern

  • Eine pauschale Einkommensteuer von 15 %
  • Die Körperschaftsteuer beträgt 9 %, der niedrigste Nominalsatz der EU
  • Die Mehrwertsteuer beträgt 27 %, der höchste Regelsatz der EU
  • Das Guest Investor Programme gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft
  • Der Besitz der Erlaubnis macht Sie nicht allein steueransässig

Eine flache, einfache Einkommensteuer Ungarn erhebt eine pauschale Einkommensteuer von 15 %, eines der einfachsten Systeme der EU, und eine Körperschaftsteuer von 9 %, den niedrigsten Nominalsatz des Blocks. Der Ausgleich liegt beim Konsum: die Mehrwertsteuer beträgt 27 %, der höchste Regelsatz der EU. Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Das Guest Investor Programme ist Aufenthalt, kein Pass Ende 2024 wiederaufgelegt, gewährt das Programm eine zehnjährige EU-Aufenthaltserlaubnis für 250.000 € in Anteilen eines zugelassenen ungarischen Immobilienfonds oder eine Spende von 1 Mio. € an eine Hochschule. Es gibt keine Mindestaufenthaltsregel zum Halten.

Der Weg zur Staatsbürgerschaft Die Einbürgerung ist nicht Teil des Programms. Sie erfordert acht Jahre Aufenthalt, eine Ungarisch-Prüfung und einen Verfassungskundetest — ein gesonderter, weit längerer Weg. Beurteilen Sie den Guest-Investor-Weg als langfristige EU-Aufenthaltsbasis, keinen Passplan.

Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo Die ungarische Steueransässigkeit hängt von Präsenz und Lebensmittelpunkt ab, nicht vom bloßen Besitz der Erlaubnis, und die Erlaubnis beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Vergleichen Sie Ungarn mit den Golden Visa Griechenlands und Portugals, lesen Sie unseren Aufenthalts-Hub und Steuer-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

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