ORVELION

UngarnSteuern

  • Eine pauschale Einkommensteuer von 15 %
  • Die Körperschaftsteuer beträgt 9 %, der niedrigste Nominalsatz der EU
  • Die Mehrwertsteuer beträgt 27 %, der höchste Regelsatz der EU
  • Das Guest Investor Programme gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft
  • Der Besitz der Erlaubnis macht Sie nicht allein steueransässig

Eine flache, einfache Einkommensteuer

Ungarn erhebt eine pauschale Einkommensteuer von 15 %, eines der einfachsten Systeme der EU, und eine Körperschaftsteuer von 9 %, den niedrigsten Nominalsatz des Blocks. Der Ausgleich liegt beim Konsum: die Mehrwertsteuer beträgt 27 %, der höchste Regelsatz der EU. Eine Vermögensteuer gibt es nicht.

Das Guest Investor Programme ist Aufenthalt, kein Pass

Ende 2024 wiederaufgelegt, gewährt das Programm eine zehnjährige EU-Aufenthaltserlaubnis für 289 000 USD in Anteilen eines zugelassenen ungarischen Immobilienfonds oder eine Spende von 1 155 000 USD an eine Hochschule. Es gibt keine Mindestaufenthaltsregel zum Halten.

Der Weg zur Staatsbürgerschaft

Die Einbürgerung ist nicht Teil des Programms. Sie erfordert acht Jahre Aufenthalt, eine Ungarisch-Prüfung und einen Verfassungskundetest — ein gesonderter, weit längerer Weg. Beurteilen Sie den Guest-Investor-Weg als langfristige EU-Aufenthaltsbasis, keinen Passplan.

Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo

Die ungarische Steueransässigkeit hängt von Präsenz und Lebensmittelpunkt ab, nicht vom bloßen Besitz der Erlaubnis, und die Erlaubnis beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Vergleichen Sie Ungarn mit den Golden Visa Griechenlands und Portugals, lesen Sie unseren Aufenthalts-Hub und Steuer-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

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Was wir für Sie tun

Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.

Für Ungarn im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.

  • Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
  • Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
  • Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch

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