Singapur — Steuern
- Keine Kapitalgewinnsteuer
- Auslandseinkommen wird in der Regel nicht besteuert, außer es wird in Singapur bezogen
- Spitzensatz der Einkommensteuer 24 %; Körperschaftsteuer 17 %
- Keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer; ein One-Tier-System — Dividenden werden nicht erneut besteuert
- Das GIP gewährt Daueraufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — und doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht erlaubt
Ein Niedrigsteuer-Hub, aber lesen Sie die Aufenthaltsregeln
Singapur erhebt keine Kapitalgewinnsteuer, keine Erbschaftsteuer, und unter seinem One-Tier-System werden Dividenden nicht erneut besteuert. Die Einkommensteuer ist progressiv bis zu einem Spitzensatz von 24 %, die Körperschaftsteuer beträgt 17 % und die GST 9 %. Auslandseinkommen wird in der Regel nicht besteuert, außer es wird in Singapur bezogen, unter Bedingungen.
GIP ist Aufenthalt, kein Pass
Das Global Investor Programme gewährt Daueraufenthalt für einen Antragsteller, der ab 10 Mio. SGD in ein Unternehmen, 25 Mio. SGD in einen GIP-select-Fonds investiert oder ein qualifiziertes Single Family Office betreibt. Es ist ein anspruchsvoller, ermessensabhängiger Weg für etablierte Unternehmer und Principals — kein passives Investment-Ticket.
Die Realität der Staatsbürgerschaft
Singapur erlaubt keine doppelte Staatsbürgerschaft. Eine Einbürgerung ist erst nach einer Zeit als Daueraufenthaltsberechtigter möglich, völlig ermessensabhängig und erfordert den Verzicht auf die ursprüngliche Staatsangehörigkeit. Sehen Sie GIP als erstklassige Aufenthalts- und Geschäftsbasis und wägen Sie die Einbürgerung als spätere, gesonderte Entscheidung ab.
Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo
Die Steueransässigkeit in Singapur hängt von Aufenthaltstagen und Beschäftigung ab, nicht vom Besitz der PR, und die PR beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Vergleichen Sie Singapur mit dem Aufenthaltsweg Thailands und der steuerfreien Golf-Option der VAE, lesen Sie unseren Aufenthalts-Hub und Steuer-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.
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Was wir für Sie tun
Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.
Für Singapur im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.
- Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
- Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
- Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch
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