Singapur — Steuern
- Keine Kapitalgewinnsteuer
- Auslandseinkommen wird in der Regel nicht besteuert, außer es wird in Singapur bezogen
- Spitzensatz der Einkommensteuer 24 %; Körperschaftsteuer 17 %
- Keine Erbschaft- oder Nachlasssteuer; ein One-Tier-System — Dividenden werden nicht erneut besteuert
- Das GIP gewährt Daueraufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — und doppelte Staatsbürgerschaft ist nicht erlaubt