Panama — Steuern
- Territoriale Besteuerung: ausländische Einkünfte werden in Panama nicht besteuert
- Einkünfte aus panamaischer Quelle werden progressiv bis 25 % besteuert
- Keine Steuer auf ausländische Kapitalgewinne und keine Vermögensteuer
- Die indirekte Steuer (ITBMS) ist niedrig, mit 7 % Regelsatz
- Aufenthalt allein macht Sie nicht zum panamaischen Staatsbürger
Territoriale Besteuerung — der eigentliche Reiz
Panama besteuert territorial: außerhalb Panamas erzieltes Einkommen wird nicht besteuert, unabhängig vom Aufenthaltsstatus. Für jemanden mit Auslandseinkommen ist das die Substanz hinter der Golden-Visa-Schlagzeile — ein anderes Modell als ein Land mit Welteinkommensbesteuerung.
Einkommen aus panamaischer Quelle
In Panama entstandenes Einkommen wird progressiv besteuert: grob 0 % bis etwa 11.000 USD, 15 % im nächsten Band und 25 % oberhalb von rund 50.000 USD. Lokaler Lohn und lokale Geschäftstätigkeit fallen hierunter; Auslandseinkommen nicht.
Körperschaft- und indirekte Steuer
Unternehmen zahlen Steuer auf Gewinne aus panamaischer Quelle (nominal 25 %); ausländische Gewinne bleiben außen vor. Die wichtigste Konsumsteuer, ITBMS, beträgt 7 % — international niedrig.
Was nicht besteuert wird
Es gibt keine Steuer auf ausländische Kapitalgewinne und keine Vermögensteuer. Kapitalgewinne aus panamaischer Quelle (Immobilien, Wertpapiere) folgen besonderen Regeln, doch Vermögen und Einkünfte im Ausland liegen außerhalb des Systems.
Aufenthalt ist weder Staatsbürgerschaft noch automatisch Steueransässigkeit
Eine panamaische Aufenthaltsgenehmigung macht Sie nicht automatisch dort steueransässig und beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Und Aufenthalt ist kein Pass: die Einbürgerung ist ein ferner, diskretionärer Schritt. Zielt Ihr Vorhaben auf eine Zweitstaatsbürgerschaft statt auf eine steuereffiziente Basis, wägen Sie eine Aufenthaltsroute wie Panama, Portugal oder Bermuda gegen die Staatsbürgerschaftsprogramme ab und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird. Erkunden Sie die Optionen in unserem Aufenthalts-Hub und die Steuern im Steuer-Hub.
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Was wir für Sie tun
Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.
Für Panama im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.
- Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
- Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
- Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch
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