Neuseeland — Steuern
- Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert, bis zu einem Spitzensatz von 39 %
- Neu-Ansässige erhalten eine vierjährige Übergangsbefreiung für die meisten Auslandseinkünfte
- Keine allgemeine Kapitalgewinnsteuer und keine Erbschaftsteuer
- Die GST beträgt 15 %
- Das Visum gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft
Weltweite Steuer, mit einer Vier-Jahres-Rampe
Neuseeland besteuert seine Ansässigen auf das Welteinkommen, mit progressiven Sätzen bis zu einem Spitzensatz von 39 %, und die GST beträgt 15 %. Es gibt keine allgemeine Kapitalgewinnsteuer und keine Erbschaftsteuer — eine bedeutende Einfachheit. Der zentrale Planungspunkt ist die Übergangs-Ansässigen-Befreiung: für etwa vier Jahre sind die meisten Auslandseinkünfte eines Neu-Ansässigen befreit. Nach Ablauf dieses Fensters wird das Welteinkommen steuerpflichtig.
Das Active Investor Plus Visa ist Aufenthalt, kein Pass
Das Visum gewährt Aufenthalt für 5 Mio. NZD (Growth, drei Jahre) oder 10 Mio. NZD (Balanced, fünf Jahre). Kein Alters-, Sprach- oder Geschäftserfahrungstest und eine leichte Präsenz. Ein Permanent Resident Visa folgt, sobald die Halte- und Präsenzbedingungen erfüllt sind.
Der Weg zur Staatsbürgerschaft
Die Staatsbürgerschaft ist ein gesonderter, späterer Schritt mit echtem Aufenthalt über mehrere Jahre — nicht vom Visum gewährt. Beurteilen Sie dies als erstklassige Aufenthalts- und Lebensstilbasis, mit dem Vier-Jahres-Steuerfenster als echtem Hebel und der Einbürgerung als fernem Horizont.
Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo
Ob Neuseeland Ihr Welteinkommen besteuert, hängt von der Steueransässigkeit und dem Übergangsfenster ab, und das Visum beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Vergleichen Sie Neuseeland mit der Pazifik-Option Vanuatus und der steuerfreien Golf-Basis der VAE, lesen Sie unseren Aufenthalts-Hub und Steuer-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.
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Was wir für Sie tun
Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.
Für Neuseeland im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.
- Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
- Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
- Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch
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