Neuseeland — Steuern
- Ansässige werden auf das Welteinkommen besteuert, bis zu einem Spitzensatz von 39 %
- Neu-Ansässige erhalten eine vierjährige Übergangsbefreiung für die meisten Auslandseinkünfte
- Keine allgemeine Kapitalgewinnsteuer und keine Erbschaftsteuer
- Die GST beträgt 15 %
- Das Visum gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft