Malaysia — Steuern
- Territoriale Besteuerung: Auslandseinkommen ist für Privatpersonen in der Regel befreit
- Lokales Einkommen wird progressiv besteuert, bis 30 %
- Keine Erbschaftsteuer und keine allgemeine Kapitalgewinnsteuer auf Aktien
- Die Körperschaftsteuer beträgt 24 %
- MM2H ist ein Aufenthaltsvisum, kein Weg zur Staatsbürgerschaft