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MalaysiaSteuern

  • Territoriale Besteuerung: Auslandseinkommen ist für Privatpersonen in der Regel befreit
  • Lokales Einkommen wird progressiv besteuert, bis 30 %
  • Keine Erbschaftsteuer und keine allgemeine Kapitalgewinnsteuer auf Aktien
  • Die Körperschaftsteuer beträgt 24 %
  • MM2H ist ein Aufenthaltsvisum, kein Weg zur Staatsbürgerschaft

Territoriale Besteuerung, mit langer Befreiung Malaysia besteuert Privatpersonen territorial, und von Privatpersonen bezogenes Auslandseinkommen ist in der Regel befreit — eine bis 2036 gesetzlich verankerte Befreiung. Für jemanden mit Auslandseinkommen ist das die Substanz hinter dem Lebensstil-Reiz.

Lokales Einkommen und andere Steuern Einkommen aus malaysischer Quelle wird progressiv besteuert, bis 30 %. Die Körperschaftsteuer beträgt 24 %, es gibt keine allgemeine Kapitalgewinnsteuer auf Aktien (aber eine auf Immobilien) und keine Erbschaftsteuer. Eine Sales and Service Tax gilt statt einer Mehrwertsteuer.

Was MM2H ist — und was nicht MM2H ist ein Langzeit-Aufenthaltsvisum, je nach Stufe fünf bis zwanzig Jahre gültig, gestützt auf eine Termineinlage und einen Immobilienkauf. Es ist kein Weg zu einem malaysischen Pass: das Land bürgert MM2H-Inhaber nicht ein. Beurteilen Sie es als stabile, steuergünstige Asien-Basis, keinen Staatsbürgerschaftsplan.

Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo MM2H macht Sie nicht automatisch malaysisch steueransässig — das hängt von 182 Tagen im Jahr ab — und beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Vergleichen Sie mit Thailands LTR-Visum und der steuerfreien Golf-Option der VAE, lesen Sie unseren Steuer-Hub und Aufenthalts-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

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