ORVELION

KolumbienSteuern

  • Kolumbien besteuert Steueransässige auf das Welteinkommen — nicht territorial
  • Der Spitzensatz der Einkommensteuer ist 39 %; Körperschaften 35 %
  • Eine Vermögensteuer erfasst das weltweite Nettovermögen Ansässiger über einer Schwelle
  • Erbschaften werden als Gelegenheitsgewinne besteuert, grob mit 15 %
  • Die Mehrwertsteuer beträgt 19 %

Weltweite Besteuerung — die ehrliche Schlagzeile Wie Mexiko und anders als Panama besteuert Kolumbien seine Steueransässigen auf das Welteinkommen, mit einem Spitzensatz von 39 %. Werden Sie ansässig — 183 Tage oder mehr im Jahr — fällt Ihr globales Einkommen in den Rahmen. Wer Kolumbien als Steueroase anpreist, ist nicht ehrlich.

Auch eine Vermögensteuer Kolumbiens Reform machte eine Vermögensteuer auf das weltweite Nettovermögen Ansässiger über einer Schwelle dauerhaft (grob Vermögen über rund 800.000 USD). Nichtansässige werden nur auf in Kolumbien belegenes Vermögen besteuert. Ein realer, wiederkehrender Kostenpunkt, den territoriale Optionen nicht haben.

Weitere Sätze Die Körperschaftsteuer beträgt 35 %, die Mehrwertsteuer 19 %, und Erbschaften und Schenkungen werden als Gelegenheitsgewinne besteuert, grob mit 15 %.

Aufenthalt, Präsenz und Staatsbürgerschaft Das Investor-Visum verlangt echte Präsenz — mindestens 180 Tage im Jahr — und es zu halten macht Sie steueransässig, sobald Sie diese Grenze überschreiten, ohne Pflichten gegenüber einem Land zu beseitigen, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA. Kolumbiens Reiz sind Lebenshaltungskosten, ein großer Markt und ein recht kurzer Staatsbürgerschaftshorizont, nicht Steuereffizienz. Wägen Sie gegen die territorialen Optionen Panamas und Paraguays ab, lesen Sie unseren Steuer-Hub und Aufenthalts-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

Freedom. Anywhere.

Mein Programm finden