Italien — Steuern
- Steueransässige werden auf das Welteinkommen besteuert, bis 43 % plus lokale Zuschläge
- Neu-Ansässige können eine Pauschalsteuer von 200.000 € pro Jahr auf alle Auslandseinkünfte wählen
- Der Mehrwertsteuer-Regelsatz (IVA) beträgt 22 %
- Das Investor Visa gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — die Einbürgerung dauert zehn Jahre
- Der Besitz der Erlaubnis macht Sie nicht allein steueransässig