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HongkongSteuern

  • Territoriale Besteuerung: nur Einkommen aus Hongkong-Quelle wird besteuert
  • Die Lohnsteuer ist auf einen Standardsatz von 17 % begrenzt
  • Keine Kapitalgewinnsteuer, keine Mehrwertsteuer, keine Steuer auf Dividenden oder Zinsen
  • Keine Nachlasssteuer; Gewinnsteuer 16,5 %
  • Das CIES gewährt Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft — der Daueraufenthalt dauert sieben Jahre

Eines der saubersten Steuersysteme der Welt

Hongkong besteuert streng territorial: nur in Hongkong entstandenes Einkommen wird besteuert. Die Lohnsteuer ist auf einen Standardsatz von 17 % begrenzt, die Gewinnsteuer beträgt 16,5 %, und es gibt keine Kapitalgewinnsteuer, keine Mehrwertsteuer, keine Steuer auf Dividenden oder Zinsen und keine Nachlasssteuer. Für international mobiles Kapital ist kaum ein Ort einfacher.

CIES ist Aufenthalt, kein Pass

Das New Capital Investment Entrant Scheme gewährt Aufenthalt für einen Antragsteller, der 30 Mio. HKD in zulässige Anlagen investiert — Finanzanlagen und Nicht-Wohnimmobilien, plus 3 Mio. HKD in ein CIES Investment Portfolio. Wohnimmobilien zählen nicht. Das Visum ist verlängerbar, solange die Investition gehalten wird.

Die Sieben-Jahres-Regel

Der Daueraufenthalt wird nicht bei Einreise gewährt. Er erfordert sieben Jahre ununterbrochenen gewöhnlichen Aufenthalt — tatsächliches Leben in Hongkong. Erst danach können Sie Daueraufenthalt und, gesondert, einen HKSAR-Pass beantragen. Beurteilen Sie CIES als Aufenthalts- und Finanzbasis, mit dem Dauerstatus als mittelfristigem Horizont.

Aufenthalt, Steueransässigkeit und Pflichten anderswo

Hongkongs Territorialsystem begrenzt bereits, was besteuert wird, doch der Besitz des Visums beseitigt keine Pflichten gegenüber einem Land, das nach Staatsbürgerschaft besteuert, etwa den USA, und klärt nicht, wo Sie steueransässig sind. Vergleichen Sie es mit dem Aufenthaltsweg Thailands und der steuerfreien Golf-Option der VAE, lesen Sie unseren Steuer-Hub und Aufenthalts-Hub und sehen Sie in unserer Methodik, wie jede Zahl geprüft wird.

Freedom. Anywhere.

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Was wir für Sie tun

Staatsbürgerschaft oder Aufenthalt: die ehrliche Antwort ist nicht immer die, mit der man kommt. Wir übernehmen das ganze Verfahren mit Ihnen — Eignung, den passenden Weg, die Akte, die Nachverfolgung — mit einer festen Ansprechperson.

Für Hongkong im Besonderen sprechen Sie mit jemandem, der die Akte bereits kennt: wer vor Ort zuständig ist, was die Behörde wirklich verlangt und an welchen Stellen Anträge hängen bleiben.

  • Eine Ansprechperson, vom ersten Anruf bis zur Urkunde
  • Erprobte Partner vor Ort — Kanzleien, zugelassene Agenten, Banken — vorgestellt, nicht aufgelistet
  • Es beginnt mit einem kurzen Qualifizierungsgespräch, und nein, das ist kein Verkaufsgespräch

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