Passiver Aufenthalt Andorra (Aufenthalt ohne Erwerbstätigkeit)
- Bearbeitungsdauer
- 2–4 Monate
- Physische Anwesenheit
- Mindestens 90 Tage physische Präsenz pro Jahr in Andorra. Das ist eine echte Anforderung — der passive Aufenthalt ist kein rein papierener Status.
- Familie
- Ehepartner oder Partner und unterhaltsberechtigte Kinder können einbezogen werden, in manchen Fällen auch unterhaltsberechtigte Verwandte in aufsteigender Linie, jeweils vorbehaltlich der Einwanderungsakte und gegebenenfalls zusätzlicher AFA-Einlagen.
Investitionswege
Sachkapital
Ab €1 000 000
- Kapital
- Rückzahlbar
Seit der Reform Anfang 2026 mindestens 1.000.000 EUR in andorranische Vermögenswerte — Immobilien, Anteile an andorranischen Gesellschaften, andorranische Staatsschuld oder eine unverzinste Einlage bei der AFA (der Finanzbehörde). Das Kapital ist rückholbar, wenn Sie veräußern und ausreisen; die AFA-Einlage wird bei Beendigung des Aufenthalts zurückgezahlt. Immobilienlastige Optionen sollen ein höheres Objektminimum verlangen — bestätigen Sie die aktuelle Aufteilung beim Govern.
Grenzen und Nachteile
- Es ist Aufenthalt, keine Staatsbürgerschaft. Andorra hat kein Programm der Staatsbürgerschaft durch Investition; die Einbürgerung dauert rund zwanzig Jahre und Andorra erlaubt keine doppelte Staatsangehörigkeit.
- Die Reform 2026 hob die Investition von 600.000 auf 1.000.000 EUR und führte Jahresquoten ein, sodass ein Platz nicht garantiert ist, auch wenn Sie investieren können — bestätigen Sie die Quotenverfügbarkeit beim Govern.
- Sie verlangt eine echte Präsenz von 90 Tagen pro Jahr und gibt keinen visafreien Schengen-Zugang, da Andorra außerhalb des Schengen-Raums liegt.
- Die genauen Teilbeträge nach der Reform (AFA-Einlage und ein etwaiges Immobilienminimum) variieren zwischen Sekundärquellen; behandeln Sie sie als vorläufig und bestätigen Sie die aktuellen Beträge vor dem Handeln beim Govern d’Andorra.